Aufbewahrungsfristen

Wie lang sind Belege / Rechnungen aufzubewahren? Kleinunternehmer bzw. Selbständige müssen nach §238 und §257 des HGB Geschäftsunterlagen über bestimmte Zeiträume aufbewahren. Das HGB §257 Abs. 1 differenziert zwischen einer Sechs- bzw. Zehn-Jahresfrist. Im Steuerrecht (Abgabenordnung [AO]) sind die Aufbewahrungspflichten detaillierter geregelt. Folgende Zeiträume sind je Belegart vorgeschrieben (Auszug): Wägebelege / Lieferscheine – 6 Jahre. […]