Wichtige Information für alle Waagen-Verwender – Änderungen im Mess- und Eichgesetz!
Bisher mussten eichpflichtige Messgeräte innerhalb von 6 Wochen vom Verwender beim zuständigen Eichamt gemeldet werden.
Mit Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetz fällt die in § 32 des MessEG festgelegte Anzeigepflicht für die Verwendung von Messgeräten 1. Januar 2025 weg!
Sie haben eine geeichte Waage im Einsatz und wollen Ihre Eichtermine nicht versäumen? Kein Problem, wir übernehmen das für Sie. Wir haben die Eichfristen und den Eichrhythmus Ihrer Waage im Blick und sind ihr „friendly Reminder“.
Als Hersteller und Fachpartner sorgen wir für den Dialog zwischen den Verwendern und den Eichbehörden im Sinne der Inverkehrbringung.
So bleibt ihre Waage im Fokus der Marktüberwachung zu Ihrer Sicherheit und zum Wohle der Verbraucher.