Wegfall des Ü-Zeichens nach Alkali-Richtlinie

    auf Lieferscheinen

    Mit Wirkung des Urteils C-100/13 des EuGH zum 16.10.2016 entfällt das Ü-Zeichen für die EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton nach Alkali-Richtlinie des DAfStb auf den Lieferscheinen / Wägebelegen. Dennoch muss weiterhin die Kenntlichmachung der Alkaliempflindlichkeit von Gesteinskörnungen auf den Belegen erfolgen.

    • Restbestände von Vordrucken dürfen weiter verwendet werden / Ü-Zeichen dabei möglichst unwirksam machen
    • Kennnummer der notif. Zertifizierungsstelle (ÜG 013) weiterhin abdrucken.
    • weitere Infos unter baybuev.de