DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung

    Ab 25.05.2018 tritt DSGVO in Kraft; was bedeutet das?

    Im Groben:

    • Nur noch personenbezogene Daten, die für Tätigkeit zwingend erforderlich dürfen gespeichert/erhoben werden.
    • Zusätzliche Daten zu speichern muss begründet werden.
    • Daten sind so gut wie möglich gegen unbefugten Zugriff & unabsichtliches Löschen zu sichern.
      • Die Art & Weise wird hierbei nicht vorgeschrieben!
    • Erklärung des Warum / Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten erhoben.
      • zum Beispiel wegen Vertragsverhältnis / Wartungsvertrag – zur Angabe der auf Daten zugreifen darf.
    • Immer Recht auf Auskunft / Recht auf Vergessenwerden.