Kassensicherheitsverordnung

    KUNDENINFORMATION – Gesetzliche Neuerungen Kassensicherheitsverordnung

    Ab 2025 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass Kassensysteme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden müssen.

    Diese Meldung erfolgt über das Elster-Portal „Mein ELSTER“ mit einer ERiC-Schnittstelle (technische Schnittstelle, die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt wird und die Kommunikation zwischen verschiedenen Softwarelösungen, z.B. Buchhaltungs- oder Kassensoftware, und dem deutschen Finanzamt für die elektronische Übermittlung von Steuerdaten ermöglicht. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des ELSTER-Verfahrens).

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