Elektronische Belege
Rechnungen/Wägescheine per e-mail Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes von 2011 sind in Deutschland seit dem 01.07.2011 elektronische und klassische Papier-Rechnungen gleichgestellt. Mit Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist es also erlaubt Rechnungen per PDF als e-Mail an den Rechnungsempfänger zu versenden. Folgende Vorgaben sind zu beachten (Kurzform): Seit WinWeigh-Version 6.1.0.204 können Sie Belege, sowie Rechnungen als E-Mail […]
DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung
Ab 25.05.2018 tritt DSGVO in Kraft; was bedeutet das? Im Groben:
BauPVO #2
Wegfall des Ü-Zeichens nach Alkali-Richtlinie auf Lieferscheinen Mit Wirkung des Urteils C-100/13 des EuGH zum 16.10.2016 entfällt das Ü-Zeichen für die EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton nach Alkali-Richtlinie des DAfStb auf den Lieferscheinen / Wägebelegen. Dennoch muss weiterhin die Kenntlichmachung der Alkaliempflindlichkeit von Gesteinskörnungen auf den Belegen erfolgen.
BauPVO
Die neue Bauprodukte-Verordnung BauPVO / CE Seit dem 01.07.2013 gilt die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO). Sie löst damit die bestehende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als Hersteller von konformitätsbewerteten Produkten (CE) haben sich damit einige Änderungen / Erweiterungen ergeben: Ab WinWeigh-Version 6.1.0.203 sind die erforderlichen Daten für das Handling der Bauprodukteverordnung (BauPVO) integrierbar. Neben den Anforderungen der […]
Aufbewahrungsfristen
Wie lang sind Belege / Rechnungen aufzubewahren? Kleinunternehmer bzw. Selbständige müssen nach §238 und §257 des HGB Geschäftsunterlagen über bestimmte Zeiträume aufbewahren. Das HGB §257 Abs. 1 differenziert zwischen einer Sechs- bzw. Zehn-Jahresfrist. Im Steuerrecht (Abgabenordnung [AO]) sind die Aufbewahrungspflichten detaillierter geregelt. Folgende Zeiträume sind je Belegart vorgeschrieben (Auszug):