Presseinformationen
Wägetechnische Lösungen für alle Branchen sind unsere Spezialität.
Informieren Sie sich vor Ort bei der Steinexpo, 23.08.-26.08.23, Stand-Nr. B69a auf der Demomesse Steinbruch Homberg und bei der Rottalschau / Karpfhamer Fest, 01.09.-05.09.23, Stand Nr. 4106.
Dort erwarten Sie unsere Neuheiten in Punkto Wägeindikatoren und Software-Entwicklung.
Wir freuen uns auf Sie!
Unser Vertriebsteam, kompetent und engagiert im Einsatz für Ihren Waagenbedarf.
Die Weichen für ein erfolgreiches 2. Halbjahr 2023 sind gestellt.
Beim „QuickCheck NewWork“ wurde auf allen Ebenen überprüft, welchen Status Pfister Waagen Bilanciai GmbH zum aktuellen Zeitpunkt bereits erreicht hat. Dabei ging es ums Detail: Nicht nur Organisation und Ressourcen des Unternehmens sollten agil gestaltet sein, es galt auch in Sachen Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle, Kulturwandel, Kompetenzen und Führung, agilen Fortschritt zu beweisen.
Ergebnis: In allen Bereichen erzielte Pfister Waagen Bilanciai GmbH hohe Punktzahlen. Damit ist Pfister Waagen Bilanciai GmbH berechtigt, das Gütesiegel „New Work Excellence“ zu führen.
Sehr geehrte Kunden,
uns hat die Information erreicht, dass im Jahr 2023 in einzelnen Eichbezirken in Bayern nichtselbsttägige Straßenfahrzeugwaagen im Rahmen einer Eichung gesondert überprüft werden.
Bitte beachten Sie, die Verwender von Straßenfahrzeugwaagen haben verschiedene Pflichten:
Neben der Pflicht der wiederkehrenden Eichung laut §31 Abs. 2 Nr. 3 MessEG besteht auch noch die Pflicht zur Sicherstellung, dass Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät, auch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, für einen Zeitraum längstens bis fünf Jahre nach Ablauf der Eichfrist aufbewahrt werden müssen (§31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG).
Im Rahmen der Eichung Ihrer Waage sollen diese Dokumente gesichtet und überprüft werden.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht wird an Straßenfahrzeugwaagen, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, diese Maßnahme durchführen.
Ein Verstoß kann nach §60 Abs. 1 Nr. 17 MessEG mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir informieren Sie darüber, damit Sie sich für die beabsichtigten Maßnahmen vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen vorlegen können.
Gerne bieten wir Ihnen als Ihr Dienstleister unsere Unterstützung zur Erstellung einer lückenlosen Dokumentation an.
Ihre Wägespezialisten
Pfister Waagen Bilanciai GmbH
Affing, 12.09.2022
Unsere erste Messe nach Corona!