Presseinformationen

Sobald die neuen Gebührentabellen online sind, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren!
Details zur beschlossenen Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebühren finden Sie Sie sich über den Link https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1059/tagesordnung-1059.html?topNr=68#top-68.
In 2025 fällige Eichungen müssen vor Ablauf der 10-Wochenfrist bis Jahresende beim zuständigen Eichamt angemeldet werden.

Das bedeutet, dass Sie bis spätestens 22.10.2025 einen Antrag auf Nacheichung eines Messgeräts bei der zuständigen Eichbehörde stellen müssen, damit Sie das Gerät nach Ablauf der Eichfrist bis zur neuen Eichung weiterhin legal nutzen dürfen (§ 38 Abs. 1 MessEG).
| Verpassen Sie diese Frist, benötigen Sie für die Weiterverwendung Ihres Messgerätes einen kostenpflichtigen Gestattungsbescheid der Behörde.
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Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung
Sie erreichen uns telefonisch unter 08207 95 89 – 15
oder per Mail eichung@pfisterwaagen.de

Wichtige Hinweise:
- Die Eichfrist endet im Regelfall am 31. Dezember des Jahres, das auf dem Eichkennzeichen angegeben ist.
- Die Frist gilt nicht für alle Messgerätearten und hängt von der spezifischen Messgerätverordnung ab.
- Die Eichung ist eine hoheitliche Tätigkeit, die zur Sicherung des Verbraucherschutzes dient.
- Werden die Vorschriften nicht eingehalten, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, die Bußgelder nach sich zieht.
- https://www.lmg.bayern.de/aktuelles/messeg/
Ab 2025 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass Kassensysteme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden müssen.
Diese Meldung erfolgt über das Elster-Portal „Mein ELSTER“.
Folgende Fristen für diese Meldung sind einzuhalten:
- Systeme, die vor dem 01.07.25 angeschafft wurden, müssen bis 31.07.25 gemeldet werden.
- Systeme, die ab dem 01.07.25 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monates nach Anschaffung gemeldet werden.

Sie nutzen unsere Wägesoftware Winweigh und arbeiten dort mit der Funktion Kassenbuch bzw. betreiben eine Kasse? Dann ist es notwendig, dass alle Kassendaten manipulationssicher gespeichert werden.
Wir haben die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und bieten dafür einen TSE-Stick (Technische SicherungsEinrichtung), welcher nachgerüstet werden muss.
Dies ist möglich für unsere Wägesoftware WinWeigh ab Version 7.1.0.100. Bei älteren Versionen bedarf es zuerst eines Updates auf die aktuelle Softwareversion.

Zudem müssen die Daten entsprechend beim Elster-Portal gemeldet werden. Diese Maßnahme dient der sicheren und transparenten Dokumentation Ihrer Kassendaten und ist verpflichtend.
Falls Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

Wie lange dauert die Betonmontage einer 18m Fahrzeugwaage?
Wir setzen Ihre Fahrzeugwaage inklusive Wägezellenmontage an nur 1 Tag!
Da zahlt sich know how und ein eingespieltes Montageteam aus.
Auch unser Kunde Schmid Agrar GmbH in Schabringen war mit der reibungslosen Montage seiner 18x3m Fahrzeugwaage, Type Moderne, äußerst zufrieden.
Selbst die Wägezellen wurden noch am selben Tag vormontiert.
Sobald die Waage bauseitig hinterfüllt und befahrbar ist, erfolgt der zweite Montageschritt mit Installation des Wägeterminals und Konformitätsbewertung durch unseren Techniker. Und die geeichte Fahrzeugwaage ist einsatzbereit!
Wir bieten das Rundum-Sorglos-Paket und übernehmen die Komplettorganisation inklusive Transport, Krangestellung, Eichfahrzeug und Terminkoordination.
Kostenfreie Verwiegung von Campingfahrzeugen und Wohnwagen bei der Pfister Waagen Bilanciai GmbH – Eine Aktion für den guten Zweck
Überladen in den Urlaub? Besser zur Gewichtskontrolle!
Die Camping-Saison beginnt und die Pfister Waagen Bilanciai GmbH bietet einen besonderen Camper-Gewichts-Check an, der nicht nur für alle Camper von Nutzen ist, sondern auch krebskranken Kindern zugutekommt…
Warum ist das Wiegen wichtig?
Die korrekte Gewichtsverteilung und das Einhalten des zulässigen Gesamtgewichtes sind entscheidend für die Sicherheit auf der Straße. Überladene Fahrzeuge können nicht nur zu gefährlichen Situationen führen, sondern auch den Verschleiß von Reifen und Bremsen erhöhen. Zudem droht bei Überladung ein Bußgeld oder sogar das Weiterfahrverbot. Der Bußgeldkatalog in Deutschland erstreckt sich von 10 € bis zu 235 €. Die Höhe des Bußgelds hängt vom Ausmaß der Überladung ab. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Mit dieser Aktion möchte Pfister Waagen den Campern die Möglichkeit bieten, ihr Fahrzeug sicher und unkompliziert wiegen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gut vorbereitet in den nächsten Campingurlaub starten können.
Ein Beitrag für krebskranke Kinder
Die Verwiegung ist kostenfrei, jedoch freut sich die Pfister Waagen Bilanciai GmbH über eine freiwillige Spende für die Verwiegung, die direkt krebskranken Kindern zugutekommt. Diese Unterstützung hilft, wichtige Projekte & Therapien zu finanzieren, womit die kleinen Kämpfer und ihre betroffenen Familien unterstützt werden.
Details zur Aktion
Die Kontrollverwiegung inklusive Ausdruck mit Gewichtsangabe erfolgt bei der Pfister Waagen Bilanciai GmbH, Linker Kreuthweg 9, 86444 Affing-Mühlhausen und ist zu folgenden Wiegezeiten möglich:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag / Sonntag: geschlossen
Betriebsausflug zu unserer italienischen Muttergesellschaft Società Cooperativa Bilanciai in Campogalliano.
Volles Programm mit vielen Highlights: Firmenbesichtigung, coole Party mit Live-Musik und sportlichen Awards, Besuch des Ferrari-Museums und persönliche Stadtführung in Modena durch unseren Präsidenten Enrico Messori.
So viele Eindrücke, so viele nette Kollegen kennengelernt, so viel Spaß. Perfect Weekend – GRAZIE !!!
Vor 25 Jahren bei Pfister als Auszubildender zum Industriekaufmann begonnen und heute Leiter SCM (supply chain management). Stephan Balleis freut sich über die Auszeichnung durch den CEO der Bilanciai-Gruppe Enrico Messori, der HR-Verantwortlichen der Bilanciai-Gruppe Laura Vanini, GF Peter Ahle und Personalchefin Fatma Gücsan.
Gratuliere Stephan, alles richtig gemacht!
Unsere neue Auszubildenden Niklas Rittler zum Industriekaufmann und Denis Kesicioglu zum Elektroniker für Automatisierungstechnik freuen sich über die Begrüßung durch unseren CEO der Bilancia-Gruppe Enrico Messori, der HR-Verantwortlichen der Bilanciai-Gruppe Laura Vanini, GF Peter Ahle und Personalchefin Fatma Gücsan.

Eichwesen ist nun wahrlich kein häufiges Thema auf unser aller Agenda – wichtig fürs Leben ist es trotzdem, da die hoheitliche Kontrolle unserer Messgeräte Genauigkeit und Verlässlichkeit garantiert. Wie man diesen Prozess weiter optimieren und digitalisieren kann, das stand heute im Mittelpunkt meines Besuches bei der Pfister Waagen Bilanciai GmbH im schwäbischen Mühlhausen. Initiiert von meiner Fraktionskollegin Marina Jakob habe ich zusammen mit Geschäftsführer Peter Ahle, seinem Team und einer Delegation der Eichämter und des Landesamtes für Maß und Gewicht Herausforderungen und Perspektiven der staatlichen Kontrolle diskutiert. Danke für die konstruktiven Beiträge. Bayern ist hier bundesweit in einer Führungsrolle.

Wir wünschen all unseren Mitarbeitern, Kunden und Partnern ein frohes und erholsames Osterfest im Kreis Ihrer Familien!
Ihre Fahrzeugwaage steht dieses Jahr zur Eichung an?
Ihre Wägetechnik ist schon viele Jahre im Einsatz?
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Erneuerung Ihrer Wägetechnik im Zuge der anstehenden Eichung!
Wägetechnische Lösungen für alle Branchen sind unsere Spezialität.
Informieren Sie sich vor Ort bei der Steinexpo, 23.08.-26.08.23, Stand-Nr. B69a auf der Demomesse Steinbruch Homberg und bei der Rottalschau / Karpfhamer Fest, 01.09.-05.09.23, Stand Nr. 4106.
Dort erwarten Sie unsere Neuheiten in Punkto Wägeindikatoren und Software-Entwicklung.
Wir freuen uns auf Sie!
Unser Vertriebsteam, kompetent und engagiert im Einsatz für Ihren Waagenbedarf.
Die Weichen für ein erfolgreiches 2. Halbjahr 2023 sind gestellt.


Sehr geehrte Kunden,
uns hat die Information erreicht, dass im Jahr 2023 in einzelnen Eichbezirken in Bayern nichtselbsttägige Straßenfahrzeugwaagen im Rahmen einer Eichung gesondert überprüft werden.
Bitte beachten Sie, die Verwender von Straßenfahrzeugwaagen haben verschiedene Pflichten:
Neben der Pflicht der wiederkehrenden Eichung laut §31 Abs. 2 Nr. 3 MessEG besteht auch noch die Pflicht zur Sicherstellung, dass Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät, auch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, für einen Zeitraum längstens bis fünf Jahre nach Ablauf der Eichfrist aufbewahrt werden müssen (§31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG).
Im Rahmen der Eichung Ihrer Waage sollen diese Dokumente gesichtet und überprüft werden.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht wird an Straßenfahrzeugwaagen, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, diese Maßnahme durchführen.
Ein Verstoß kann nach §60 Abs. 1 Nr. 17 MessEG mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir informieren Sie darüber, damit Sie sich für die beabsichtigten Maßnahmen vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen vorlegen können.
Gerne bieten wir Ihnen als Ihr Dienstleister unsere Unterstützung zur Erstellung einer lückenlosen Dokumentation an.
Ihre Wägespezialisten
Pfister Waagen Bilanciai GmbH
Affing, 12.09.2022
Unsere erste Messe nach Corona!




















