DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung

Ab 25.05.2018 tritt DSGVO in Kraft; was bedeutet das?

Im Groben:

  • Nur noch personenbezogene Daten, die für Tätigkeit zwingend erforderlich dürfen gespeichert/erhoben werden.
  • Zusätzliche Daten zu speichern muss begründet werden.
  • Daten sind so gut wie möglich gegen unbefugten Zugriff & unabsichtliches Löschen zu sichern.
    • Die Art & Weise wird hierbei nicht vorgeschrieben!
  • Erklärung des Warum / Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten erhoben.
    • zum Beispiel wegen Vertragsverhältnis / Wartungsvertrag – zur Angabe der auf Daten zugreifen darf.
  • Immer Recht auf Auskunft / Recht auf Vergessenwerden.
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