Ab 25.05.2018 tritt DSGVO in Kraft; was bedeutet das?
Im Groben:
- Nur noch personenbezogene Daten, die für Tätigkeit zwingend erforderlich dürfen gespeichert/erhoben werden.
- Zusätzliche Daten zu speichern muss begründet werden.
- Daten sind so gut wie möglich gegen unbefugten Zugriff & unabsichtliches Löschen zu sichern.
- Die Art & Weise wird hierbei nicht vorgeschrieben!
- Erklärung des Warum / Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten erhoben.
- zum Beispiel wegen Vertragsverhältnis / Wartungsvertrag – zur Angabe der auf Daten zugreifen darf.
- Immer Recht auf Auskunft / Recht auf Vergessenwerden.