Elektronische Belege

Rechnungen/Wägescheine per e-mail

Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes von 2011 sind in Deutschland seit dem 01.07.2011 elektronische und klassische Papier-Rechnungen gleichgestellt. Mit Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist es also erlaubt Rechnungen per PDF als e-Mail an den Rechnungsempfänger zu versenden. Folgende Vorgaben sind zu beachten (Kurzform):

  • Zustimmung des Rechnungsempfängers
  • menschliche Lesbarkeit
  • Unversehrtheit
  • Echtheit der Herkunft (Signatur)

Seit WinWeigh-Version 6.1.0.204 können Sie Belege, sowie Rechnungen als E-Mail versenden. Die jeweilige(n) E-Mail-Adressen für die/den Empfänger können Sie in den Stammdaten hinterlegen. Mit Klick auf den E-Mail-Button wird das PDF-Dokument erzeugt und in eine E-Mail – inkl. vordefinierbarer Betreff-/Textzeilen – verpackt. Je nach Parametrierung ist dieser Vorgang vollautomatisierbar.

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