BauPVO #2

Wegfall des Ü-Zeichens nach Alkali-Richtlinie

auf Lieferscheinen

Mit Wirkung des Urteils C-100/13 des EuGH zum 16.10.2016 entfällt das Ü-Zeichen für die EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton nach Alkali-Richtlinie des DAfStb auf den Lieferscheinen / Wägebelegen. Dennoch muss weiterhin die Kenntlichmachung der Alkaliempflindlichkeit von Gesteinskörnungen auf den Belegen erfolgen.

  • Restbestände von Vordrucken dürfen weiter verwendet werden / Ü-Zeichen dabei möglichst unwirksam machen
  • Kennnummer der notif. Zertifizierungsstelle (ÜG 013) weiterhin abdrucken.
  • weitere Infos unter baybuev.de
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