Zum 01.07.2020 plant die Bundesregierung die Steuersätze zu reduzieren. Angedacht ist diese Minderung für ein halbes Jahr. Ein Zurückstellen ab 01.01.2021 ist also zu erwarten. Innerhalb WinWeigh wird der Steuersatz über eigene Tabelle den Materialien (Sorten/Artikel/Produkte/..) zugeordnet, so dass die Änderung des Steuersatzes innerhalb der Tabelle „Steuerart“ ausreichen würde, um sämtliche mit diesem Steuersatz behafteten Materialien umzustellen. Siehe hierzu das Video Steuersatz ändern
Folgendes ist bei Änderung des Steuersatzes zu beachten:
- Ab Änderung des Steuersatzes erfolgt dessen Verwendung
- Vormalig erstellte Belege behalten den zu Ihrem Zeitpunkt gültigen Steuersatz
- getrennte Abrechnung des Steuersatzes (alle Belege bis einschl. 30.06.2020)
- das Gutschreiben von Rechnungen mit Belegen des „alten“ Steuersatzes behalten den „alten“ Steuersatz
- Es sind keine Erstellungen von Rechnungen mit „altem“/vormaligem Steuersatz zu erwarten
- Es sind keine Nacherfassungen von Belegen mit Datum vor Umstellung zu erwarten
Sollte also ein sauberer Start mit dem neuen Steuersatz nicht möglich sein (z.B. aufrund der Erstellung von Rechnungen mit Leistungsbezug vor 01.07.2020), so ist das Anlegen eines neuen Steuersatzes anzuraten.
Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Steuerberater mit folgenden Schwerpunkten:
- Besonderer Steuerschlüssel/Steuer-ID?
- Neues Erlöskonto für die neue Steuer?
- Neues Erlöskonten für die Materialien?
Die Änderung / Umstellung jeden Materials ist in diesem Fall notwendig.