WinWeigh Plus Modul

VeVA-Deklaration

Wie in der Europäischen Union, so ist auch bei den Schweizerischen Eidgenossen der Verkehr mit Abfällen gesetzlich geregelt.

Abfälle, die nach der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen als Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle klassifiziert werden, sind bei der Übergabe innerhalb der Schweiz den Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.veva-online.admin.ch/veva/Start.cmd.

Wie auch bei den Entsorgungsnachweisen wird innerhalb des Wägebetriebes die Eingabe nach Kunde und Material für hinterlegte VeVA-Deklarationen geprüft bzw. zur Auswahl angeboten. 

Angaben einer VeVa-Deklaration